Stiftung



Philosophie

Akzente setzen – zur Nachahmung anregen. Nachhaltigkeit leben und praktizieren. Gegen den Konsumwahn und Verschwendung. Andenken bewahren. Das Miteinander fördern. Natur bewusst erleben.

Historie

Das Landgut Holzengel wurde von uns 2018 erworben. Es dient uns als Stiftungssitz und beherbergt das Literaturarchiv.
Das Areal hat eine Fläche von 4500 m². Im 3300 m² großen Stiftungsgarten mit einem Altbestand an heimischen Obstsorten werden auch Tiere gehalten. Wir möchten bedrohten Haustierrassen eine natürliche Lebensgrundlage bieten.

Im September 2020 konnten wir in der Landeshauptstadt Erfurt unsere erste Geschäftsstelle eröffnen. Neben der Dr. Libretto Autorenbuchhandlung und dem Thüringer Central-Antiquariat wurden dort saisonale Produkte des Landgutes Holzengel angeboten. Autoren, Künstlern und Literaturfreunden trafen sich dort gerne zu Gesprächen. Durch die hohen Corona-Auflagen konnten wir unserem Kulturauftrag nicht gerecht werden und pausierte in Erfurt deshalb bis zum Sommer 2022. Mittlerweile verfügen wir in Erfurt wieder ein Depotlager und mehrere Stellplätze in der Kalkreiße.

Im April 2022 konnten wir in Holzengel in unmittelbarer Nähe der Stiftungsverwaltung ein Mehrfamilienhaus mit Nebengebäuden erwerben. Nutzung als Gästehaus und Lager sowie Stallungen für unsere Tiere.

Im Mai 2022 erwarben wir in Westerengel (4 Km Entfernung) einen großen Gutshof mit 10 Wohneinheiten für unser Mehrgenerationenprojekt.

Zweck der Stiftung

Die ELYIUM-Stiftung i. E. ist eine Stiftung Bürgerlichen Rechts und fördert nach Vorgaben der Satzung Kultur, Natur und Soziales mit dem Schwerpunkt Literaturförderung und Erhalt von Büchern als Deutsches Kulturgut.

Satzungsziele

I. Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;

II. Die Förderung der Kunst und Kultur (Hauptaugenmerk: Literaturförderung);III: Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;

IV. Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder;
VI. Die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene (Bereich Literaturförderung);

VII: Die Förderung der Kriminalprävention; Unterhaltung einer Schutzeinrichtung für Opfer häuslicher Gewalt;

VIII. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 

VIX. Die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei und des traditionellen Brauchtums;

X. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. (Erhalt dörflicher Strukturen, Einsetzen für den Ausbau von Fahrradwegen).